Extra starke Klebekraft (Treue) des Personals in Ihrem Unternehmen

Langfristiger Erfolg beginnt hier: Nutzen Sie die transformative Kraft einer aktiven betrieblich organisierten Gesundheit für nachhaltige Mitarbeiterbindung!

Die strategische Implementierung einer betrieblich organisierten Gesundheit entfaltet unmittelbare Auswirkungen auf alle Menschen Ihres Unternehmens. Diese erkennt einen nachweislichen Mehrwert und erfährt eine gesteigerte Zufriedenheit.

Dabei kristallisiert sich eine starke Arbeitgebermarke heraus, die nicht nur die Fluktuationsrate deutlich minimiert, sondern auch erhebliche Kostenaufwände verhindert.

Die positive Arbeitgeberreputation, die hierdurch entsteht, wirkt sich ebenfalls positiv auf den Rekrutierungsprozess aus, da die Attraktivität des Unternehmens nachhaltig steigt.

Schlussendlich wirkt die etablierte betrieblich organisierte Gesundheit direkt auf die Menschen im Unternehmen, was wiederum positiven Einfluss auf die Krankheitsausfälle darstellt.

Der Personalkleber als Geheimwaffe für Ihren Unternehmenserfolg!

Ihre Benefits als Arbeitgebender

Die Lösung Ihres Personalklebers für Ihre oben genannten Anwendungsfälle ist eine auf Ihr Unternehmen abgestimmte betriebliche Krankenversicherung.

Erzielen Sie eine Hebelwirkung mit einer betrieblichen Krankenversicherung.

Der Beitrag für ein umfassende ambulante Versorgung beträgt beispielsweise 21,20 Euro pro Monat. Durch die Leistung des Versichereres stehen den Mitarbeitenden 600 Euro pro Jahr zur Verfügung, welches individuell abrufbar ist. Das erzeugt eine positive Hebelwirkung für Sie.

Wählen Sie selbst die Höhe des Gesundheitsbudgets für Ihre Arbeitnehmenden.

Folge Stufen werden angeboten:

 

Aufwand pro Monat pro Mitarbeitenden Aufwand pro Jahr pro Mitarbeitenden Jahresbudget des Mitarbeitenden Hebelwirkung
12,90 € 154,80 € 300 € Hebel von 145,20 €
21,20 € 254,40 € 600 € Hebel von 345,60 €
29,50 € 354 € 900 € Hebel von 546 €
    Extreme Kosteneinsparungen durch niedrigere Fluktuation

    Zunächst eine einfache Vorrechnung, wie viel die geleistete Arbeit Ihrer Mitarbeitenden Wert ist. Die Wertschöpfung pro Tag und Mitarbeiter ist bei der Einsatzplanung von Benefits die wichtigste Kennzahl. Sie berechnet sich im Beispiel wie folgt:

    (Einnahmen – Ausgaben) : Anzahl Mitarbeitenden : Anzahl Arbeitstage = Wertschöpfung
    Im Bundesdurchschnitt liegt dieser Wert über alle Branchen bei 341 Euro Wertschöpfung pro Arbeitstag und Mitarbeitenden.

    Stellen wir uns vor, gestern hätte eine qualifizierte Arbeitskraft bei Ihnen gekündigt. Derzeit benötigen Sie circa 190 Werktage, um diese Stellen neu zu besetzen.

    Das bedeutet konkret:

    190 Tage X 341 Euro Wertschöpfung = 64.790 Euro verdeckte Gewinnminderung pro Stelle
    Hinzu kommen Rekrutierungskosten von circa 28.000 Euro pro Stelle. (Erklärung, Beleg?)

    Nachdem Sie eine neue Fachkraft gefunden haben muss diese eingearbeitet und ins Team integriert werden. Die Wertschöpfung neuer Fachkräfte ist zu Beginn daher geringer.

    Fazit: Ungewollte Kündigungen kostet Sie verloren gegangenen Gewinn in beträchtlicher Höhe, zuzüglich beträchtlichen Aufwand für die Stellenneubesetzung.

    Was kann eine betriebliche Krankenversicherung leisten?

    Die Leistungen für gesetzlich Versicherte erodieren seit Jahren. Mit einer betrieblichen Krankenversicherung gleichen Sie Leistungslücken bei gesetzlich Versicherten aus.

    Angebote hierfür ermöglicht der BDU-Rahmenvertrag in den Bereichen:

    Ambulante Versorgung und Heilmittel

    Inclusive Brillen, Heilpraktiker und Physio-Leistungen, Terminmanagement, damit gesetzlich Versicherte nicht mehr wochenlang auf einen Termin bei einem Spezialisten waren müssen, und noch einiges mehr

    Zahnärztliche Behandlung

    sehr hohe private Zuzahlungen leisten müssen. Beginnend mit professioneller Zahnreinigung erstreckt sich das Leistungsportfolio bis hin zu Zahnersatz und Implantaten. Bereich in denen gesetzlich Versicherte

    Stationäre Krankenhausversorgung

    Hierbei werden gesetzlich Versicherte im Krankenhaus zu Patienten mit vollwertigem Privatpatientenstatus.
    In der Mitarbeiterbindung haben sich vor allem Absicherungen bewährt, die sofortigen Nutzen für die Mitarbeitenden generieren. Hier liegen die ambulanten und zahnärztlichen Leistungen in der Gunst der Mitarbeitenden sehr weit vorn, während ein Krankenhausaufenthalt eher selten und hoffentlich nie eintritt.

    Wie können sich die Versicherungen solche Hebelwirkungen leisten?

    Die häufigste Versicherung, die abgeschlossen wird, ist Privatpatient im Krankenhaus. Die hat einen hohen Beitrag und muss nur ganz selten mal zahlen. Die meisten Kunden kommen nur sehr selten oder nie ins Krankenhaus. So kommen die Versicherer zu sehr hohen Überschüssen mit denen dann ambulante und zahnärztliche Tarife subventioniert werden.

    Bisherige Maßnahme im Vergleich dazu:

    Eine Tankkarte von 40 Euro bleibt eine Tankkarte von 40 Euro. Es gibt bei den bisherigen Sachbezug-Instrumenten keine Hebelwirkung.

    Die Mitarbeitenden eine Leistungsbudget von 900 Euro pro Jahr zur freien Verfügung für Physio, Zahnreinigung, Sehhilfen, Hilfsmittel, IGel-Leistungen und einen Rundum-Service, der zeitnahe Termine bei Spezialisten ermöglicht. Der Mitarbeitende kann selbst entscheiden, was ihm besonders wichtig ist und wofür er sein Budget ausgibt. Er sieht und spürt den direkten Effekt am eigenen Körper.

    Wie zahlt betriebliche Krankenversicherung auf Ihr Personalmarketing ein?

    Beispiel:

    Ein potenzieller Bewerber liest in einer typischen Stellenbeschreibung:

    Social benefits:

    • Tankgutschein
    • Essensgutschein
    • Prepaidkarte

    Also alles so wie immer und bei allen. In Ihrer Stellebeschreibung ist zu lesen:

    • Essensgutschein
    • 900 Euro Gesundheitsbudget jährlich

    Das hebt Sie sehr stark von anderen Arbeitgebern gab und erhöht die Chance, dass sich die arbeitssuchende Person bei ihnen meldet. Damit wäre zumindest der Erstkontakt leichter hergestellt.

    Worauf Sie bei der Neuordnung der Sachbezüge achten müssen und welche von Ihnen gewährten Zulagen von der ab Januar gültigen Gesetzeslage betroffen sind prüfen wir gerne in einem persönlichen Gespräch – inklusive einer fachkundigen Beratung bei der Umstellung auf die betriebliche Krankenzusatzversicherung.

    Heute sind Begrifflichkeiten wie Wertschätzung, Wahrnehmung, Respekt und eine ausgeglichene Work Life Balance im Sinne von Gesundheit ein wesentlicher Bestandteil des neuen Arbeitsplatzes.
    Das Bild des gesuchten Arbeitgebers hat sich grundlegend geändert.

    Benefits für die Menschen in Ihrem Unternehmen

    Setzen Sie auf eine proaktive betrieblich organisierte Gesundheit, um Ihre Mitarbeitenden zu begeistern!

    Jeder Ihrer Mitarbeiter ist ein Unikat. Aus diesem Grund präsentieren Sie einen umfangreichen Leistungskatalog Ihrer Betrieblichen Krankenversicherung. Dank dieser vielfältigen Auswahl an Leistungen findet jeder Mitarbeiter garantierte Vorteile, die auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Die Flexibilität dieses Angebots gewährleistet, dass jeder Einzelne die passende Leistung findet – ein Vorteil, der von jedem Mitarbeiter mit Wertschätzung wahrgenommen wird.

    Was ist mit Assistance-Leistungen gemeint?

    Das bringt ein Gesundheitsbudget Ihren Mitarbeitenden am Beispiel einer ambulanten Absicherung

    Insgesamt können aus den folgenden Themen Leistungen pro Jahr als Budgetvariante von maximal 900 € pro Versicherte/m erstattet werden:

    Brillen (Gläser und Gestell, Sonnenbrillen in Sehschärfe)

    Lasik und Kontaktlinsen

    Professionelle Zahnreinigung, Versiegelung, Zahnkorrektur und vieles mehr

    Physiotherapie (Eigenanteil der kosten wird ersetzt)

    Alle I.G.E.L. Leistungen

    Schutzimpfungen gegen normale Influenza (zahlt die gesetzliche Krankenkasse nicht)

    Schutzimpfungen für Reisen ins Ausland

    Vorsorgeuntersuchungen aller Art auf Privatpatientenniveau
    Und mehr.

    Wahlweise anstatt Gesundheitsbudget möglich:

    • Chefarztbehandlung im Einbettzimmer
    • Übernahme aller Kosten bei Zahnersatz bis zu 100% Rechnungsbetrag
    • Krankentagegeld ab der 6. Woche
    • Auslandsreisekrankenversicherung